Anspruch haben Kinder und Jugendliche, deren Elternteile entweder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Sozialgeld, Arbeitslosengeld II), dem Sozialgesetzbuch XII (Arbeitslosengeld I), dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!
Unter diesem Link finden Sie das Antragsformular:
Der / die jeweilige Fachlehrer/in muss den Förderungsbedarf bestätigen. Bei allen weiteren Formalitäten unterstützen wir Sie im Anschluss gerne.